Ihre RechteJeder Person steht das Recht zu, gem. Art. 25 DSG von uns unentgeltlich Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Ab der zweiten Auskunft innerhalb von 12 Monaten können wir ein kostendeckendes Entgelt verlangen (gemäss Art. 19 Abs. 2 DSV maximal CHF 300.00).
Jeder Person steht unter der Voraussetzung von Art. 28 Abs. 1 DSG das Recht zu, von uns die Herausgabe ihrer Personendaten in einem gängigen elektronischen Format zu verlangen.
Soweit unsere Bearbeitung auf Einwilligung beruht, hat jede/jeder Betroffene das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Sie können überdies die weiteren Rechte gemäß dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetz geltend machen.
Für die Ausübung solcher Rechte können sich die betroffenen Personen an die oben unter Ziff. 1 erwähnte Adresse wenden. Wir werden diese Gesuche im Einklang mit dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetz bearbeiten und können diese gemäß den gesetzlichen Regelungen auch ablehnen oder nur eingeschränkt erfüllen.
Eine betroffene Person hat zudem die im Datenschutzgesetz vorgesehene Möglichkeit, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu kontaktieren
(www.edoeb.admin).