Kompetenz- und Zeichnungsregelung innerhalb der Immobilienmanagement Carmen Schwab GmbH

Für eine effiziente und professionelle Bewirtschaftung der uns anvertrauten Immobilien werden Aufgaben, Kompetenzen und Zeichnungsberechtigungen innerhalb unseres Unternehmens nach Funktionen geregelt. Die nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden sind im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs berechtigt, Korrespondenz zu führen, Dokumente zu erstellen sowie Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Mietern, Eigentümern, Behörden, Unternehmen und weiteren Vertragspartnern abzugeben.

Geschäftsleitung

Immobilien-Bewirtschafter/in

Die Immobilien-Bewirtschafterinnen und Immobilien-Bewirtschafter sind im Rahmen der ihnen übertragenen Mandate und Vollmachten zur selbständigen Bewirtschaftung von Liegenschaften berechtigt.Insbesondere sind sie befugt:

Die von den Immobilien-Bewirtschafterinnen und Immobilien-Bewirtschaftern im Rahmen ihrer Funktion und Zuständigkeit abgegebenen Erklärungen, Mitteilungen und Unterzeichnungen gelten als rechtsverbindliche Handlungen der Immobilienmanagement Carmen Schwab GmbH.

Sachbearbeiter/in Bewirtschaftung

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Bewirtschaftung unterstützen die Immobilien-Bewirtschafterinnen und Immobilien-Bewirtschafter in administrativen und organisatorischen Belangen. Siesind insbesondere befugt:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Bewirtschaftung sind ohne ausdrückliche Vollmacht der Geschäftsleitung nicht berechtigt, Mietverträge, Kündigungen, amtliche Formulare oder andere rechtsgeschäftliche Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Assistent/in Immobilienbewirtschaftung

Buchhalter/in

Buchhalterinnen und Buchhalter sind ohne ausdrückliche Vollmacht der Geschäftsleitung nicht berechtigt, Mietverträge, Kündigungen, amtliche Formulare oder andere rechtsgeschäftliche Dokumente ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Rechtsverbindlichkeit

Die vorstehende Kompetenzregelung dient der Klarstellung der internen Zuständigkeiten und Vertretungsbefugnisse. Vorbehalten bleiben weitergehende oder eingeschränkte Kompetenzen aufgrund individueller Vollmachten, gesetzlicher Bestimmungen oder interner Weisungen der Geschäftsleitung.